MEDITE SMARTPLY - German | EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) Zum Seiteninhalt springen

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EU-ENTWALDUNGSVERORDNUNG (EUDR)

Am 18. Dezember 2025 bestätigte das Europäische Parlament offiziell eine einjährige Verzögerung der Verordnung sowie mehrere neue Überarbeitungen der Verordnung. Im Folgenden erfahren Sie, wie sich die neuen Änderungen auf MEDITE SMARTPLY auswirken werden.

Was ist die EU-Entwaldungsverordnung?

Die EUDR zielt darauf ab, sieben relevante Waren zu regulieren, die sich auf die Entwaldung auswirken: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Gummi, Soja und Holz. Gemäß der Verordnung muss jeder Wirtschaftsbeteiligte oder Händler, der diese Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte auf den EU-Markt bringt oder aus der EU ausführt, nachweisen können, dass die Produkte nicht von kürzlich abgeholzten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben.

Die Entwaldungsverordnung hebt die EU-Holzverordnung auf, und derzeit müssen Unternehmen und Händler die neuen Vorschriften der Verordnung bis zum30. Dezember 2025 (große und mittlere Unternehmen) bzw. bis zum 30. Juni 2026 (Kleinst- und Kleinunternehmen) für alle aufgelisteten Produkte der betreffenden Rohstoffe umsetzen, die in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden.

EUDR-Ziele

Die neuen Regeln zielen darauf ab:

  • zu vermeiden, dass die aufgelisteten Produkte, die die Europäer kaufen, verwenden und verbrauchen, zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und weltweit beitragen
  • Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die durch den Verbrauch und die Produktion der betreffenden Waren in der EU verursacht werden, um mindestens 32 Millionen metrische Tonnen pro Jahr
  • Bekämpfung der gesamten Entwaldung, die durch die Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktion der in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Waren verursacht wird, sowie der Waldschädigung

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die Verordnung betrifft alle, die in die EU (einschließlich Nordirland) einführen oder aus der EU ausführen. Jeder, der ein in der Verordnung aufgeführtes Produkt auf den EU-Markt bringt (oder aus der EU ausführt), muss nachweisen können, dass die Produkte nicht von kürzlich abgeholzten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben. Dies geschieht durch Sorgfaltserklärungen, die im Informationssystem der Entwaldungsverordnung (Traces) erfasst werden.

Die Verordnung betrifft zwar nicht direkt diejenigen, die ausschließlich in Großbritannien tätig sind, aber Wirtschaftsbeteiligte, die in eine Lieferkette eingebunden sind, die aus der EU (oder Nordirland) exportiert oder in die EU importiert, müssen die Verordnung einhalten.

Aktualisierte Verordnung ab Dezember 2025

Das EU-Parlament kündigte offiziell eine einjährige Verzögerung der EUDR sowie mehrere neue Überarbeitungen der Verordnung an, mit dem Ziel, die Umsetzung der Verordnung zu vereinfachen.

1. Neue Einhaltungsfristen - 12 Monate Verzögerung

  • 30. Dezember 2026 - große Unternehmen und Händler || 30. Juni 2027 - kleine Unternehmen und Privatpersonen

2. Vereinfachte Sorgfaltspflichtanforderungen

  • Der erste Marktteilnehmer, der ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist für die Sorgfaltspflicht-Erklärung verantwortlich.
  • Nachfolgende Wirtschaftsbeteiligte sind von der Vorlage weiterer Erklärungen befreit.
  • Kleinst- und kleine Marktteilnehmer können eine einzige, vereinfachte, einmalige Erklärung abgeben.

3. Geltungsbereich Anpassung

  • Bedruckte Erzeugnisse sind von der Verordnung ausgenommen.

4. Überprüfung durch die Kommission

  • Die Kommission wird bis zum 30. April 2026 einen Bericht über die administrativen Auswirkungen, insbesondere für kleine Unternehmen, vorlegen.

Was macht MEDITE SMARTPLY?

Gemäß der aktualisierten Verordnung wird die Verpflichtung für MEDITE SMARTPLY, die EU-Abholzungsverordnung einzuhalten, ab dem 30. Dezember 2026 gelten.

MEDITE SMARTPLY wird verpflichtet sein, Informationen über die Sorgfaltspflicht (Due Diligent Statement, DDS) vom ersten Betreiber einzuholen. Der erste Unternehmer ist die natürliche oder juristische Person, die ein relevantes Produkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erstmals auf den Markt der Europäischen Union (EU) bringt oder aus dem EU-Markt ausführt.

MEDITE SMARTPLY ist als nachgeschalteter Wirtschaftsbeteiligter nicht mehr verpflichtet, gesonderte Sorgfaltserklärungen (DDS) abzugeben oder Referenznummern in der Lieferkette weiterzugeben. MEDITE SMARTPLY ist auch nicht mehr verpflichtet, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen.

MEDITE SMARTPLY sind verpflichtet, sich in das EUDR-IT-System einzutragen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, so dass die zuständigen Behörden sie bei den Kontrollquoten berücksichtigen können.

Als aktives Mitglied der European Panel Federation, die an den Stakeholder-Sitzungen mit der EU über die EUDR teilnimmt, beteiligen wir uns regelmäßig auf Ausschussebene, um zu den neuesten Entwicklungen beizutragen. Wir bemühen uns, diese Seite zu aktualisieren und regelmäßig mit unseren Kunden zu kommunizieren. Sollten Sie in der Zwischenzeit Unterstützung benötigen, finden Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Seite.